Eine Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG ist unter anderem eine Voraussetzung zum Erwerb einer Waffenberechtigung, also Waffenbesitzkarte oder Waffenschein. Jeder der mit Waffen umgehen möchte muss diese Prüfung ablegen.
Lehrgangskosten | Auf Anfrage |
Lehrmaterial/Munition | inklusive |
Gesamtkosten | Auf Anfrage |
Lehrgangsdauer | 5 Tage |
Unterrichtszeit | individuell |
Lehrgangsinhalte klicke hier | |
Abschluß |
staatlich anerkannte Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Zertifikat mit einmaligem Hologramm |
Voraussetzungen | |
geistige und körperliche Eignung
einwandfreies pol. Führungszeugnis
|
|
Lehrgangsbesonderheit | |
Zertifikat wird nur nach erfolgreich bestandener Prüfung bei der Sicherheitsschule BW ausgestellt |
|
Sicherheitsschule BW
Wolfgangstr. 58
74564 Crailsheim
info@sicherheitsschule-bw.de
service@sicherheitsschule-bw.de
Telefon: 07951 / 31 96 699 o.
Mobil: 0157 / 549 94 234